Algemeine Geschäftsbedingungen
1. Identität des Verkäufers
Brabos Tech B.V. auch handelnd unter: CarComm und CarComm Mobile Solutions
Adresse:
Jan Hilgersstraat 6
6021 PK Budel
Die Niederlande
Telefonnummer: +31 (0)495 794 550
E-mail Adresse:
info[at]caromm.de
Industrie- und Handelskammernummer:
93830580
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
NL866543375B01
EORI nummer: NL866543375
2. Begriffsbestimmungen
2.1 CarComm" ist die juristische Person Brabos Tech B.V. gemäß der Definition in Artikel 1.
2.2 "Kunde": jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handelt und mit CarComm in einem Vertragsverhältnis, gleich welcher Art, steht oder stehen wird.
2.3 "Produkte": die von CarComm zum Verkauf angebotenen Waren und Lizenzen.
2.4 'Dienstleistungen': die von CarComm angebotenen Dienstleistungen.
2.5 "Die Website(s)": die Website(s) und/oder Markennamen (zusammen oder separat), die von CarComm verwaltet werden und bei
der Handelskammer registriert sind.
2.6 "Tag": der Kalendertag.
3. Anwendbarkeit
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten
ausschließlich für jedes Angebot von CarComm und jeden
zwischen CarComm und dem Kunden geschlossenen
Vertrag und sind jeweils ein integraler Bestandteil.
3.2 Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
können für bestimmte Produkte und Dienstleistungen
ergänzende Geschäftsbedingungen gelten, sofern
dies ausdrücklich angegeben ist. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen der Ergänzenden
Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so gelten
grundsätzlich die Bestimmungen der Ergänzenden
Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes
bestimmt ist.
3.3 Von einer oder mehreren Bestimmungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur
abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
schriftlich von beiden Parteien vereinbart wird. In
diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.
3.4 Vom Kunden verwendete Allgemeine
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung,
es sei denn, CarComm hat diesen ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt.
3.5 CarComm ist berechtigt, Änderungen an diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen
Bedingungen vorzunehmen. CarComm wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem angegebenen Datum des Inkrafttretens verbindlich.
3.6 Mit der Nutzung der CarComm-Websites, einer
Bestellung und/oder einem Kauf erkennt der Kunde
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle
weiteren Rechte und Pflichten, wie sie auf der Website
angegeben sind, an.
3.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausdrücklich nicht für Angebote an und Verträge mit
natürlichen Personen, die nicht in Ausübung ihrer
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
4. Kostenvoranschläge und Angebote
4.1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote von CarComm
sind unverbindlich und als Aufforderung an den
Kunden zu verstehen, ein Angebot im Rechtssinne
abzugeben, das dann wiederum von CarComm
angenommen oder abgelehnt werden kann
(„invitatio ad offerendum“), es sei denn, im Angebot
ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot
erlischt automatisch, wenn das Produkt oder die
Dienstleistung, auf die sich das Angebot bezieht,
nicht mehr verfügbar ist. Ein Angebot erlischt
auch, wenn es nicht innerhalb der im Angebot
angegebenen Gültigkeitsdauer durch eine schriftliche
Vereinbarung vom Kunden angenommen wird..
4.2 Ein Kostenvoranschlag oder Angebot ist ein
einmaliges Angebot, aus dem keine Rechte
für zukünftige Vereinbarungen abgeleitet
werden können.
4.3 Kostenvoranschläge oder Angebote, oder ein
Teil davon, binden CarComm nicht, wenn ein
offensichtlicher Fehler oder Irrtum vorliegt.
4.4 Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot
angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben
sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden
Kosten, einschließlich Reise-, Unterbringungs-,
Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht
anders angegeben.
4.5 Weicht die Annahme von der im Kostenvoranschlag
oder Angebot enthaltenen Offerte ab, so ist CarComm
hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt nicht
auf der Grundlage dieser abweichenden Annahme
zustande, es sei denn, CarComm macht andere
Angaben dazu.
4.6 Ein kombiniertes Preisangebot verpflichtet CarComm
nicht, einen Teil des Auftrags für den entsprechenden
Teil des angegebenen Preises auszuführen.
4.7 Verträge kommen erst durch eine schriftliche oder
elektronische Bestätigung oder eine vollständige
Transaktion durch den Kunden zustande.
4.8 Die Fotos und Abbildungen mit etwaigen
Beschreibungen, die CarComm verwendet oder zur
Verfügung stellt, entsprechen weitgehend den
angebotenen Produkten und Leistungen. CarComm
kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Bild
oder eine Eigenschaft (etwas) von dem tatsächlichen
Produkt oder der Dienstleistung abweicht.
4.9 Eine Bestellung wird erst dann bearbeitet, wenn die
vollständige Zahlung erfolgt ist oder alle zur Prüfung
der Kreditwürdigkeit des Kunden erforderlichen
Informationen vorliegen. Wenn CarComm aufgrund
dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag
nicht abzuschließen, ist CarComm berechtigt, eine
Bestellung oder Anfrage abzulehnen.
4.10 Speziell für einen Auftrag gekaufte Produkte oder
Produktmengen können nicht zurückgegeben
werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass
das Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
4.11 CarComm behält sich das Recht vor, Aufträge
und Bestellungen ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
5. Geschäftskonto
5.1 CarComm bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf der
Website von CarComm ein Geschäftskonto anzulegen.
Der Kunde kann Produkte und Dienstleistungen von
CarComm über das Geschäftskonto erwerben.
5.2 Der Kunde ist verantwortlich für die sichere
Aufbewahrung der Zugangsdaten zum
Geschäftskonto und für die Aktivitäten die vom
Geschäftskonto aus stattfinden.
5.3 CarComm kann darauf vertrauen, dass alle
Mitteilungen, die sie vom Geschäftskonto erhält,
im Namen des Kunden erfolgen. Der Kunde wird CarComm schnellstmöglich informieren, wenn
er vermutet dass sich Unbefugte Zugriff auf das
Geschäftskonto verschafft haben. Der Kunde ist
für alle Schäden und Kosten, die aus der Nutzung
des Geschäftskontos entstehen, vollumfänglich
verantwortlich und haftbar. Es sei denn,
Unbefugte haben sich durch eine Handlung von
CarComm nachweislich Zugriff auf das
Geschäftskonto verschafft.
6. Lieferung
6.1 CarComm oder ein von ihr beauftragter Dritter lässt bei der
Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen und
der Lieferung von Produkten sowie bei der Beurteilung
von Anfragen zur Erbringung von Leistungen die
größtmögliche Sorgfalt walten.
6.2 Die Bearbeitung der Anfrage erfolgt innerhalb von
1 Werktag, nachdem CarComm die vollständige
Zahlung erhalten oder eine Lieferung auf Rechnung
angenommen hat.
6.3 Als Erfüllungsort gilt die bei der Bestellung
angegebene Lieferadresse.
6.4 CarComm führt Bestellungen, die auf Lager sind, zügig
nach Eingang der Bestellung aus. Verzögert sich die
Lieferung aufgrund von (ggf. vorübergehendem)
Fehlbestand oder aus anderen Gründen oder kann eine
Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so
wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert. In
diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Bestellung ohne
zusätzliche Kosten zu stornieren, sofern die Parteien nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
6.5 lle von CarComm im Vertrag angegebenen Zeiten
(einschließlich der Lieferzeiten) sind nach bestem Wissen
und Gewissen ermittelt, gelten als annähernd, sind
freibleibend, stellen nur eine Schätzung dar und sind nicht
endgültig. Eine bloße Überschreitung dieser Zeiten führt
nicht zu einem Versäumnis von CarComm oder zu einer
Haftung gegenüber dem Kunden und berechtigt den
Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages. Besteht die
Gefahr einer Überschreitung dieser Zeiten, wird CarComm
dies so schnell wie möglich mitteilen. In diesem Fall wird
die Frist in Absprache mit dem Kunden verlängert.
6.6 Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine Lieferung auf eine
andere als die übliche Art und Weise, werden die damit
verbundenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt,
es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas
anderes vereinbart.
6.7 Bei Lieferungen in andere Länder erfolgt die Lieferung
nach Absprache und ab Werk.
6.8 Das Abladen der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
6.9 CarComm e ist berechtigt, Leistungen und/oder Waren in
Teilen zu liefern (Teillieferungen).
6.10 Der Kunde erkennt an, dass CarComm bei der
Lieferung von Produkten und Dienstleistungen auf die
Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde
hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass der Ort, an den
die Produkte zu liefern sind, frei und leicht zugänglich
ist und dass die Produkte ggf. auf Gefahr des Kunden
gelagert werden können.
6.11 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer
Rechnung kann nicht aufgrund von Abweichungen
bei Lieferung, Mengen oder Spezifikationen
ausgesetzt werden.
6.12 Verweigert der Kunde die Produkte oder
Dienstleistungen oder unterlässt er es, die erforderlichen
Vorkehrungen für deren Lieferung zu treffen, ist
CarComm berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen
und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und über die
Produkte nach eigenem Ermessen zu verfügen. Jegliche
Schäden und/oder Kosten, die infolge einer solchen
Verweigerung oder eines solchen Versäumnisses
entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Transportkosten und/oder Lagerkosten ab dem
geplanten Lieferdatum), sind vom Kunden zu erstatten.
Weitergehende Erstattungen bleiben vorbehalten.
In diesem Fall geht die Gefahr des Verlustes oder
der Beschädigung der Ware zum Zeitpunkt der
Verweigerung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht
auf den Kunden über.
7. Verträge
7.1 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist CarComm
berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen
auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur
Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung an den
Kunden besteht, wenn, aber nicht nur, wenn:
7.1.1 Der Kunde die sich aus dem Vertrag ergebenden
Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig erfüllt und, wenn erstattungsfähig, nicht
innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt hat.
7.1.2 CarComm nach Vertragsabschluss Umstände
bekannt werden, die befürchten lassen, dass
der Kunde seinen Verpflichtungen nicht
nachkommen wird.
7.1.3 Der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert
wird, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese
Sicherheit nicht oder nicht ausreichend geleistet wird.
7.1.4 Ein Verzug des Kunden es CarComm unmöglich
macht, den Vertrag zu den ursprünglich
vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
7.2 Darüber hinaus ist CarComm berechtigt, den Vertrag
mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn Umstände
eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die
so beschaffen sind, dass CarComm eine unveränderte
Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet
werden kann.
7.3 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von
CarComm gegen den Kunden sofort fällig. Stellt CarComm
die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ein, so behält sie ihre
gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
7.4 Ist der Vertrag als unbefristeter Vertrag zu qualifizieren,
können sowohl CarComm als auch der Kunde den Vertrag
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90)
Tagen (ggf. teilweise) kündigen, sofern die Parteien nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Befristete
Verträge können von CarComm nur unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen vorzeitig
gekündigt werden
7.5Kündigt CarComm den Vertrag vorzeitig, wird CarComm in
Absprache mit dem Kunden die Übertragung der noch
auszuführenden Arbeiten auf Dritte veranlassen, es sei
denn, die Kündigung ist auf den Kunden zurückzuführen.
Ist die Übertragung der Arbeiten für CarComm mit
zusätzlichen Kosten verbunden, so werden diese dem
Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Kosten innerhalb der vorgenannten Frist zu
begleichen, sofern CarComm nichts anderes mitteilt.
7.6 Im Falle der Liquidation, der Zahlungseinstellung oder
des Konkurses oder der Beantragung eines solchen,
der Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht
innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu
Lasten des Kunden, der Umschuldung oder jedes
anderen Umstandes, der den Kunden daran hindert,
frei über sein Vermögen zu verfügen, steht es CarComm
frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung
zu kündigen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu
stornieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Leistung
von Schadensersatz oder Entschädigung besteht. In
diesem Fall werden die Forderungen von CarComm gegen
den Kunden sofort fällig.
7.7 Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder
teilweise storniert, werden dem Kunden die bestellten
oder für ihn vorbereiteten Produkte, zuzüglich etwaiger
Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung
des Vertrages reservierten Arbeitszeit, in voller Höhe in
Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine Situation wie
in Artikel 6.4 beschrieben vor.
8. Zahlungs- und Inkassokosten
8.1 Die Zahlung hat innerhalb der von CarComm
angegebenen Zahlungsfrist und in der in Rechnung
gestellten Währung zu erfolgen. CarComm ist berechtigt,
pro Lieferung/Bestellung zu fakturieren und die
Zahlungsfrist jederzeit einseitig zu ändern, einschließlich
der Einrichtung von Vorauskasse.
8.2Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, kommt er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr, es sei denn, der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszins zu zahlen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags berechnet. Der Betrag der ausstehenden Rechnungen wird außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % der ausstehenden Beträge mit einem Mindestbetrag von 50,00 € pro unbezahlter Rechnung erhöht, unbeschadet des Rechts von CarComm, eine Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden und die entstandenen Kosten zu fordern.
8.3 CarComm behält sich das Recht vor, einen dem Kunden
geschuldeten Betrag jederzeit mit einem Betrag zu
verrechnen, den der Kunde CarComm aufgrund einer
Vereinbarung mit dem Kunden schuldet, unbeschadet
aller anderen CarComm zustehenden Rechte. Der
Kunde ist zur Verrechnung nur berechtigt, soweit die
Gegenforderung von CarComm anerkannt, unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann
Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn
diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.4 Einsprüche gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des 6. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlanden) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
8.5Befindet sich der Kunde hinsichtlich der (rechtzeitigen)
Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder
handelt vertragswidrig, so gehen alle Kosten, die
zur außergerichtlichen Erwirkung der Hauptsumme
und der Zinsen anfallen, sowie alle Gerichtskosten,
einschließlich der Kosten externer Sachverständiger
und Rechtsanwälte, zu Lasten des Kunden.
8.6 Mit vorheriger Zustimmung von CarComm kann der Kunde
auf Rechnung über die Website, per Telefon oder per E-Mail bestellen..
8.7 CarComm kann jederzeit - innerhalb der
gesetzlichen Grenzen - prüfen, ob der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie
alle Tatsachen und Faktoren ermitteln, die für eine
sorgfältige Beurteilung der Kreditwürdigkeit des
Kunden von Bedeutung sind. Der Kunde erklärt sich
mit einer solchen Prüfung einverstanden. Auf der
Grundlage dieses Ergebnisses kann CarComm dem
Kunden zusätzliche Bedingungen auferlegen, wie z.B.
die Stellung von Sicherheiten, einschließlich Bank- und/
oder anderer Garantien.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, CarComm rechtzeitig über
jede wesentliche Änderung in der Handelskammer/
Unternehmensstruktur/Finanzlage zu informieren, die
einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung von
CarComm zur Lieferung auf Rechnung haben kann.
8.9 CarCommbehält sich das Recht vor, Gutschriften und
Akontozahlungen jederzeit und ohne Angabe von
Gründen zu ändern oder zu widerrufen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle von CarComm im Rahmen des Vertrages gelieferten
Produkte bleiben, sofern sich nicht aus der Art des
Produktes etwas anderes ergibt, Eigentum von
CarComm, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus
dem/den mit CarComm geschlossenen Vertrag/
Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat, einschließlich
der vollständigen Zahlung des Kaufpreises,
etwaiger Zuschläge, Zinsen, Steuern, Kosten und
Entschädigungen, die aufgrund dieser Bedingungen
oder des Vertrages fällig sind.
9.2 Von CarComm gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten oder als Sicherheit zu verwenden.
9.3 Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um
die Eigentumsrechte von Caromm zu wahren. Dies
bedeutet unter anderem, dass der Kunde die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte so lagern
muss, dass sie deutlich als Eigentum von CarComm
erkennbar sind, und dass er keine Kennzeichnungen
auf den Produkten oder deren Verpackung entfernen,
beschädigen oder unkenntlich machen darf.
9.4 Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Produkte zugreifen oder Rechte an ihnen
begründen oder geltend machen wollen oder wenn
eine Liquidation, eine Zahlungseinstellung, ein Konkurs
oder ein Antrag auf einen solchen oder ein sonstiger
Umstand eintritt, der den Kunden daran hindert,
frei über sein Vermögen zu verfügen, ist der Kunde
verpflichtet, CarComm unverzüglich zu benachrichtigen.
In diesen Fällen sowie wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber CarComm nicht
nachkommt oder wenn CarComm begründeten Anlass
zu der Befürchtung hat, dass er diesen Verpflichtungen
nicht nachkommen wird, ist der Kunde verpflichtet,
die noch im Eigentum von CarComm stehende Ware auf
eigene Kosten an CarComm zurückzugeben.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu
versichern und gegen Feuer-, Explosions- und
Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert
zu halten und CarComm diese Versicherungspolice
auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur
Verfügung zu stellen. CarComm hat Anspruch auf
die von der Versicherung ausgezahlten Beträge.
Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im
Vorhinein, bei allem, was in diesem Zusammenhang
notwendig oder wünschenswert ist, mit CarComm
zusammenzuarbeiten.
9.6 Für den Fall, dass CarComm ihre in diesem Artikel
genannten Eigentumsrechte ausüben will,
erteilt der Kunde CarComm und den von CarComm benannten Dritten im Voraus die unbedingte und
unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an
denen sich das Eigentum von CarComm befindet,
und die Produkte in Besitz zu nehmen.
10. Garantien
10.1 Die von CarComm zu liefernden Produkte entsprechen
den üblichen Anforderungen und Standards, die
zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise
festgelegt werden können und für die sie bei
normalem Gebrauch bestimmt sind. In diesem Fall kann CarComm
andere Garantien und andere Bedingungen bezüglich
der zu liefernden Produkte oder der auszuführenden
Arbeiten auferlegen.
10.2 Die in diesem Artikel genannte Garantie beträgt 2 Jahre auf CarComm Produkte. Die Garantie auf andere Produkte entspricht der Garantie, die der Hersteller auf das Produkt gewährt, es sei denn, aus der Art des gelieferten Produkts ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
10.3 Alle Formen der Garantie erlöschen, wenn ein Mangel
auf unsachgemäßen Gebrauch oder Gebrauch
nach Ablauf des Verfallsdatums, unsachgemäße
Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/
oder Dritte zurückzuführen ist oder daraus entsteht,
wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche
Genehmigung von CarComm Änderungen an dem
Produkt vorgenommen oder versucht haben, wenn
andere Gegenstände daran angebracht wurden, die
nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn
diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise
verarbeitet oder verändert wurden. Der Kunde hat
ebenfalls keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn
der Mangel durch Umstände verursacht wurde oder
auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der
Kontrolle von CarComm liegen, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf Witterungsbedingungen (wie
z.B., aber nicht beschränkt auf extreme Regenfälle
oder Temperaturen) etc.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sobald ihm die Produkte zur Verfügung gestellt werden bzw. die entsprechenden Arbeiten ausgeführt wurden. Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferten Produkte in Qualität und/oder Quantität dem entsprechen, was vereinbart wurde, und ob sie die Anforderungen erfüllen, die die Parteien in dieser Hinsicht vereinbart haben.
10.5 Erkennbare Mängel sind CarComm unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen
schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Parteien
haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Nicht sichtbare Mängel sind CarComm unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach
ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen, unter
Androhung der Verwirkung des Rechts, diese zu
rügen. Die Meldung muss eine möglichst genaue
Beschreibung des Mangels enthalten, so dass
CarComm angemessen reagieren kann.
Der Kunde muss CarComm die Möglichkeit geben,
einer Reklamation nachzugehen (bzw. nachgehen
zu lassen).
10.6 Wenn der Kunde einen Mangel rechtzeitig meldet, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die bestellten Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Kunde keine (rechtzeitige) Meldung im Sinne dieses Artikels macht, gelten die Produkte als vom Kunden angenommen.
10.7 Wird ein Mangel später gerügt, so hat der Kunde
keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Schadensersatz.
10.8 Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft
ist und der Kunde dies rechtzeitig gemeldet hat,
wird CarComm innerhalb einer angemessenen
Frist nach Rückerhalt des Produkts oder, falls eine
Rücksendung des Produkts nicht möglich ist, nach
schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den
Kunden, das mangelhafte Produkt entweder ersetzen
oder reparieren oder dem Kunden eine Ersatzgebühr
zahlen, wenn sowohl Ersatz als auch Reparatur nicht
möglich sind. Im Falle des Austausches ist der Kunde
verpflichtet, das Produkt an CarComm zurückzusenden
und das Eigentum daran auf CarComm zu übertragen,
sofern CarComm nichts anderes angibt.
10.9 Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet
ist, gehen die CarComm entstandenen Kosten,
einschließlich der Untersuchungskosten, in vollem
Umfang zu Lasten des Kunden.
10.10 Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für
Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-,
Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten des Kunden.
10.11 Speziell für den Kunden hergestellte oder bestellte
Materialien werden nicht zurückgenommen.
10.12 CarComm ehält sich das Recht vor, bei vom
Kunden verursachten Schäden an zurückgesandten
Artikeln mit versteckten oder sichtbaren Mängeln
die Kosten zu berechnen oder die Rücknahme zu
verweigern. Der Liefergegenstand darf in keiner Weise
verändert oder beschriftet worden sein und muss
sich in einem unbeschädigten Zustand befinden;
sämtliche Dokumentationen, Garantiezertifikate und
Verpackungsmaterialien müssen der Rücksendung
im Originalzustand (d.h. unbeschriftet) beiliegen.
Bei erkennbaren Mängeln, die gemäß Absatz 4 und
5 gerügt wurden, muss die Rücksendung spätestens
14 Tage, nachdem der Kunde die Produkte erhalten
hat, im Besitz von CarComm sein.
10.13 Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlanden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages durch
CarComm ist die Haftung von CarComm auf die
Bestimmungen dieser Klausel beschränkt.
11.2 CarComm haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die
dadurch entstehen, dass CarComm sich auf unrichtige
und/oder unvollständige Informationselektronik
verlassen hat.
11.3 Die Gesamthaftung von CarComm ist in jedem Fall auf maximal den Rechnungswert des haftungsbegründenden Auftragsteils begrenzt.
11.4 Die Haftung von CarComm ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt.
11.5 CarComm haftet nur für direkte Schäden.
11.6 Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet wurden, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung von CarComm in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern sie CarComm zugeschrieben werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen geführt haben.
11.7 CarComm haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich zufälliger Schäden, besonderer Schäden oder Folgeschäden des Kunden, wie auch immer diese verursacht wurden, ungeachtet dessen, ob diese Ansprüche auf Vertragsbruch, unrechtmäßiger Handlung oder irgendeinem anderen Grund beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverlust, Verlust von Firmenwert, Ruf, Handel oder Verträgen, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
11.8 Die Haftung für Schäden, gegen die der Kunde bereits versichert ist, wird von CarComm jederzeit ausgeschlossen.
11.9 Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse von CarComm gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder bewusste Leichtfertigkeit von CarComm zurückzuführen ist.
12. Risikoübergang
12.1 Alle Risiken jeglicher Art gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und Dienstleistungen an die angegebene Lieferadresse zu Lasten des Kunden.
12.2 Kann die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen aus einem dem Kunden zuzurechnenden Grund nicht erfolgen, so geht das Risiko am geplanten und dem Kunden mitgeteilten Liefertermin auf den Kunden über.
13. Höhere Gewalt
13.1 Im Falle höherer Gewalt ist CarComm nicht verpflichtet,
ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen.
CarComm ist berechtigt, ihre Verpflichtungen für die Dauer
der höheren Gewalt auszusetzen.
13.2 Unter höherer Gewalt ist jeder vom Willen von
CarComm unabhängige und/oder unvorhersehbare
Umstand zu verstehen, der CarComm daran hindert,
ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz
oder teilweise zu erfüllen. Zu solchen Umständen
gehören Streiks, Krankheit des Personals, Feuer,
Überschwemmung, Wasserschäden, Kriege
und Aufstände, Epidemien oder Pandemien,
Export- und/oder Importbeschränkungen,
Betriebsunterbrechungen, Energieausfälle, Störungen
eines (Telekommunikations- oder sonstigen)
Netzwerks oder der verwendeten Verbindungsoder Kommunikationssysteme und/oder die
Nichtverfügbarkeit der Website zu irgendeinem
Zeitpunkt, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung
durch Lieferanten oder andere beauftragte Dritte
sowie das Fehlen einer behördlichen Genehmigung..
14. Geistiges Eigentum
14.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle
geistigen Eigentumsrechte an Informationen,
Mitteilungen oder anderen Inhalten, die im
Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen
und/oder den Websites angezeigt werden,
bei CarComm, ihren Lieferanten oder anderen
rechtmäßigen Anspruchsberechtigten liegen.
14.2 Unter geistigen Eigentumsrechten werden Patent-,
Urheber-, Marken-, Musterrechte und/oder andere
Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte)
verstanden, einschließlich technischem und/oder
kommerziellem Knowhow, Methoden und
Konzepten, unabhängig davon, ob sie patentierbar
sind oder nicht.
14.3 Dem Kunden ist es untersagt, die in diesem Artikel
beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen
und/oder zu verändern, wie z. B. zu vervielfältigen, ohne
die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung
von CarComm, ihren Lieferanten oder anderen
Anspruchsberechtigten..
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien geben in keiner Weise Informationen
weiter, die ihnen im Rahmen des Vertrages zur
Kenntnis gelangen und deren vertraulicher
Charakter ihnen bekannt ist oder von denen sie
vernünftigerweise annehmen können, dass sie
vertraulich sind, es sei denn, eine der in diesem
Artikel genannten Ausnahmen findet Anwendung
oder die Partei, die die Informationen weitergibt,
hat ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für einen
Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des
Vertrages fort.
15.2 Eine Partei ist nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet in
Bezug auf Informationen, die:
15.2.1 Die empfangende Partei unabhängig besaß oder
entwickelte, bevor die liefernde Partei sie zur
Verfügung stellte, es sei denn, die empfangende
Partei hätte vernünftigerweise wissen können, dass
diese Informationen als vertraulich angesehen
werden.
15.2.2 Oder zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich
bekannt sind oder ohne Verletzung der
Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich zugänglich
geworden sind.
15.2.3 Oder die empfangende Partei rechtmäßig von einem
Dritten auf nicht vertraulicher Basis erlangt oder
erlangt hat, ohne dass dieser Dritte gegen eine
vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht
verstoßen hat.
15.2.4 Oder aufgrund einer anwendbaren gesetzlichen
Vorschrift offengelegt werden müssen oder von
einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen
Regierungs-, Regulierungs-, Rechts- oder
Selbstregulierungsbehörde angefordert werden.
15.3 Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen
herausgeben oder öffentliche Bekanntmachungen über
die Vereinbarung und die Zusammenarbeit zwischen
den Parteien machen, es sei denn, die Offenlegung ist
aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich.
16. Privacy
16.1 CarComm und der Kunde halten alle einschlägigen
Datenschutzgesetze und -vorschriften ein Der
Kunde garantiert, dass er die erforderlichen Rechte
und Genehmigungen eingeholt hat, bevor er
personenbezogene Daten an CarComm weitergibt..
16.2 Soweit CarComm als Datenverarbeiter
personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt die
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der
Datenschutzerklärung von CarComm unter
carcomm.de/datenschutz.
16.3 Soweit CarComm personenbezogene Daten im Auftrag
als Datenverantwortlicher des Kunden verarbeitet, tut
CarComm dies gemäß einer ausdrücklich abgeschlossenen
Vereinbarung zur Datenverarbeitung zwischen CarComm
und dem Kunden. In dem Fall, dass keine Vereinbarung
zur Datenverarbeitung besteht, gelten die bedingungen
zur datenverarbeitung von CarComm.
17. Anwendbares Recht
17.1 Für alle Angebote und Vereinbarungen gilt ausschließlich das niederländische Recht.
17.2Die Anwendbarkeit des Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht)
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag oder den Angeboten von CarComm ist
der Sitz von CarComm, soweit nicht eine zwingende
gesetzliche Regelung ausdrücklich ein anderes Gericht
als zuständig bestimmt.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig, nichtig oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung von diesen Bedingungen abgetrennt. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt in einem solchen Fall in vollem Umfang erhalten. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die weitestgehend den gleichen Effekt erzielt, der durch die Anwendung der unwirksamen Bestimmung erzielt worden wäre.
19. Übertragung
19.1 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, CarComm hat dem
vorher schriftlich zugestimmt.
19.2 CarComm kann alle Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit vorheriger Mitteilung an den Kunden auf einen
Dritten übertragen.
20. Verzichterklärung
Die Nichtausübung von Rechten durch CarComm oder eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten aus dem Vertrag kann niemals als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.
21. Versionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Niederländisch, Englisch und Deutsch verfasst. Die niederländische Version ist die einzige verbindliche Version, die englische und deutsche Version ist nur zu Informationszwecken verfasst.