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Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Identität des Verkäufers

Brabos Tech B.V. auch handelnd unter: CarComm und CarComm Mobile Solutions

Adresse:
Jan Hilgersstraat 6
6021 PK Budel
Die Niederlande

Telefonnummer: +31 (0)495 794 550
E-mail Adresse: info[at]caromm.de
Industrie- und Handelskammernummer: 93830580
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL866543375B01
EORI nummer: NL866543375

2. Begriffsbestimmungen

2.1 CarComm" ist die juristische Person Brabos Tech B.V. gemäß der Definition in Artikel 1.
2.2 "Kunde": jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handelt und mit CarComm in einem Vertragsverhältnis, gleich welcher Art, steht oder stehen wird. 
2.3 "Produkte": die von CarComm zum Verkauf angebotenen Waren und Lizenzen. 
2.4 'Dienstleistungen': die von CarComm angebotenen Dienstleistungen. 
2.5 "Die Website(s)": die Website(s) und/oder Markennamen (zusammen oder separat), die von CarComm verwaltet werden und bei der Handelskammer registriert sind. 
2.6 "Tag": der Kalendertag. 

3. Anwendbarkeit

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für jedes Angebot von CarComm und jeden zwischen CarComm und dem Kunden geschlossenen Vertrag und sind jeweils ein integraler Bestandteil.
3.2 Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ergänzende Geschäftsbedingungen gelten, sofern dies ausdrücklich angegeben ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Ergänzenden Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ergänzenden Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
3.3 Von einer oder mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien vereinbart wird. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.
3.4 Vom Kunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, CarComm hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3.5 CarComm ist berechtigt, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen vorzunehmen. CarComm wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem angegebenen Datum des Inkrafttretens verbindlich.
3.6 Mit der Nutzung der CarComm-Websites, einer Bestellung und/oder einem Kauf erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren Rechte und Pflichten, wie sie auf der Website angegeben sind, an.
3.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Angebote an und Verträge mit natürlichen Personen, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

4. Kostenvoranschläge und Angebote

4.1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote von CarComm sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben, das dann wiederum von CarComm angenommen oder abgelehnt werden kann („invitatio ad offerendum“), es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot erlischt automatisch, wenn das Produkt oder die Dienstleistung, auf die sich das Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist. Ein Angebot erlischt auch, wenn es nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer durch eine schriftliche Vereinbarung vom Kunden angenommen wird..
4.2 Ein Kostenvoranschlag oder Angebot ist ein einmaliges Angebot, aus dem keine Rechte für zukünftige Vereinbarungen abgeleitet werden können.
4.3 Kostenvoranschläge oder Angebote, oder ein Teil davon, binden CarComm nicht, wenn ein offensichtlicher Fehler oder Irrtum vorliegt.
4.4 Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Reise-, Unterbringungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4.5 Weicht die Annahme von der im Kostenvoranschlag oder Angebot enthaltenen Offerte ab, so ist CarComm hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt nicht auf der Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, CarComm macht andere Angaben dazu.
4.6 Ein kombiniertes Preisangebot verpflichtet CarComm nicht, einen Teil des Auftrags für den entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
4.7 Verträge kommen erst durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung oder eine vollständige Transaktion durch den Kunden zustande.
4.8 Die Fotos und Abbildungen mit etwaigen Beschreibungen, die CarComm verwendet oder zur Verfügung stellt, entsprechen weitgehend den angebotenen Produkten und Leistungen. CarComm kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Bild oder eine Eigenschaft (etwas) von dem tatsächlichen Produkt oder der Dienstleistung abweicht.
4.9 Eine Bestellung wird erst dann bearbeitet, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist oder alle zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erforderlichen Informationen vorliegen. Wenn CarComm aufgrund dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist CarComm berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen.
4.10 Speziell für einen Auftrag gekaufte Produkte oder Produktmengen können nicht zurückgegeben werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass das Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
4.11 CarComm behält sich das Recht vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Geschäftskonto

5.1 CarComm bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf der Website von CarComm ein Geschäftskonto anzulegen. Der Kunde kann Produkte und Dienstleistungen von CarComm über das Geschäftskonto erwerben.
5.2 Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten zum Geschäftskonto und für die Aktivitäten die vom Geschäftskonto aus stattfinden.
5.3 CarComm kann darauf vertrauen, dass alle Mitteilungen, die sie vom Geschäftskonto erhält, im Namen des Kunden erfolgen. Der Kunde wird CarComm schnellstmöglich informieren, wenn er vermutet dass sich Unbefugte Zugriff auf das Geschäftskonto verschafft haben. Der Kunde ist für alle Schäden und Kosten, die aus der Nutzung des Geschäftskontos entstehen, vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Es sei denn, Unbefugte haben sich durch eine Handlung von CarComm nachweislich Zugriff auf das Geschäftskonto verschafft.

6. Lieferung

6.1 CarComm oder ein von ihr beauftragter Dritter lässt bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen und der Lieferung von Produkten sowie bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Leistungen die größtmögliche Sorgfalt walten.
6.2 Die Bearbeitung der Anfrage erfolgt innerhalb von 1 Werktag, nachdem CarComm die vollständige Zahlung erhalten oder eine Lieferung auf Rechnung angenommen hat.
6.3 Als Erfüllungsort gilt die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse.
6.4 CarComm führt Bestellungen, die auf Lager sind, zügig nach Eingang der Bestellung aus. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von (ggf. vorübergehendem) Fehlbestand oder aus anderen Gründen oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Bestellung ohne zusätzliche Kosten zu stornieren, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
6.5 lle von CarComm im Vertrag angegebenen Zeiten (einschließlich der Lieferzeiten) sind nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, gelten als annähernd, sind freibleibend, stellen nur eine Schätzung dar und sind nicht endgültig. Eine bloße Überschreitung dieser Zeiten führt nicht zu einem Versäumnis von CarComm oder zu einer Haftung gegenüber dem Kunden und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages. Besteht die Gefahr einer Überschreitung dieser Zeiten, wird CarComm dies so schnell wie möglich mitteilen. In diesem Fall wird die Frist in Absprache mit dem Kunden verlängert.
6.6 Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine Lieferung auf eine andere als die übliche Art und Weise, werden die damit verbundenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.7 Bei Lieferungen in andere Länder erfolgt die Lieferung nach Absprache und ab Werk.
6.8 Das Abladen der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.9 CarComm e ist berechtigt, Leistungen und/oder Waren in Teilen zu liefern (Teillieferungen).
6.10 Der Kunde erkennt an, dass CarComm bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass der Ort, an den die Produkte zu liefern sind, frei und leicht zugänglich ist und dass die Produkte ggf. auf Gefahr des Kunden gelagert werden können.
6.11 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Rechnung kann nicht aufgrund von Abweichungen bei Lieferung, Mengen oder Spezifikationen ausgesetzt werden.
6.12 Verweigert der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen oder unterlässt er es, die erforderlichen Vorkehrungen für deren Lieferung zu treffen, ist CarComm berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und über die Produkte nach eigenem Ermessen zu verfügen. Jegliche Schäden und/oder Kosten, die infolge einer solchen Verweigerung oder eines solchen Versäumnisses entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transportkosten und/oder Lagerkosten ab dem geplanten Lieferdatum), sind vom Kunden zu erstatten. Weitergehende Erstattungen bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zum Zeitpunkt der Verweigerung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht auf den Kunden über.

7. Verträge

7.1 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist CarComm berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung an den Kunden besteht, wenn, aber nicht nur, wenn:
7.1.1 Der Kunde die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt und, wenn erstattungsfähig, nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt hat.
7.1.2 CarComm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
7.1.3 Der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wird, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend geleistet wird.
7.1.4 Ein Verzug des Kunden es CarComm unmöglich macht, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
7.2 Darüber hinaus ist CarComm berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass CarComm eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
7.3 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von CarComm gegen den Kunden sofort fällig. Stellt CarComm die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ein, so behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
7.4 Ist der Vertrag als unbefristeter Vertrag zu qualifizieren, können sowohl CarComm als auch der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen (ggf. teilweise) kündigen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Befristete Verträge können von CarComm nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen vorzeitig gekündigt werden
7.5Kündigt CarComm den Vertrag vorzeitig, wird CarComm in Absprache mit dem Kunden die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten auf Dritte veranlassen, es sei denn, die Kündigung ist auf den Kunden zurückzuführen. Ist die Übertragung der Arbeiten für CarComm mit zusätzlichen Kosten verbunden, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der vorgenannten Frist zu begleichen, sofern CarComm nichts anderes mitteilt.
7.6 Im Falle der Liquidation, der Zahlungseinstellung oder des Konkurses oder der Beantragung eines solchen, der Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten des Kunden, der Umschuldung oder jedes anderen Umstandes, der den Kunden daran hindert, frei über sein Vermögen zu verfügen, steht es CarComm frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz oder Entschädigung besteht. In diesem Fall werden die Forderungen von CarComm gegen den Kunden sofort fällig.
7.7 Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden dem Kunden die bestellten oder für ihn vorbereiteten Produkte, zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung des Vertrages reservierten Arbeitszeit, in voller Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine Situation wie in Artikel 6.4 beschrieben vor. 

8. Zahlungs- und Inkassokosten

8.1 Die Zahlung hat innerhalb der von CarComm angegebenen Zahlungsfrist und in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. CarComm ist berechtigt, pro Lieferung/Bestellung zu fakturieren und die Zahlungsfrist jederzeit einseitig zu ändern, einschließlich der Einrichtung von Vorauskasse.
8.2Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, kommt er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr, es sei denn, der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszins zu zahlen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags berechnet. Der Betrag der ausstehenden Rechnungen wird außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % der ausstehenden Beträge mit einem Mindestbetrag von 50,00 € pro unbezahlter Rechnung erhöht, unbeschadet des Rechts von CarComm, eine Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden und die entstandenen Kosten zu fordern. 
8.3 CarComm behält sich das Recht vor, einen dem Kunden geschuldeten Betrag jederzeit mit einem Betrag zu verrechnen, den der Kunde CarComm aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kunden schuldet, unbeschadet aller anderen CarComm zustehenden Rechte. Der Kunde ist zur Verrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung von CarComm anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.4 Einsprüche gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des 6. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlanden) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
8.5Befindet sich der Kunde hinsichtlich der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder handelt vertragswidrig, so gehen alle Kosten, die zur außergerichtlichen Erwirkung der Hauptsumme und der Zinsen anfallen, sowie alle Gerichtskosten, einschließlich der Kosten externer Sachverständiger und Rechtsanwälte, zu Lasten des Kunden.
8.6 Mit vorheriger Zustimmung von CarComm kann der Kunde auf Rechnung über die Website, per Telefon oder per E-Mail bestellen..
8.7 CarComm kann jederzeit - innerhalb der gesetzlichen Grenzen - prüfen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren ermitteln, die für eine sorgfältige Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden von Bedeutung sind. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Prüfung einverstanden. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses kann CarComm dem Kunden zusätzliche Bedingungen auferlegen, wie z.B. die Stellung von Sicherheiten, einschließlich Bank- und/ oder anderer Garantien.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, CarComm rechtzeitig über jede wesentliche Änderung in der Handelskammer/ Unternehmensstruktur/Finanzlage zu informieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung von CarComm zur Lieferung auf Rechnung haben kann.
8.9 CarCommbehält sich das Recht vor, Gutschriften und Akontozahlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu widerrufen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1  Alle von CarComm im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte bleiben, sofern sich nicht aus der Art des Produktes etwas anderes ergibt, Eigentum von CarComm, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit CarComm geschlossenen Vertrag/ Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat, einschließlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, etwaiger Zuschläge, Zinsen, Steuern, Kosten und Entschädigungen, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrages fällig sind.
9.2 Von CarComm gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten oder als Sicherheit zu verwenden.
9.3 Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte von Caromm zu wahren. Dies bedeutet unter anderem, dass der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte so lagern muss, dass sie deutlich als Eigentum von CarComm erkennbar sind, und dass er keine Kennzeichnungen auf den Produkten oder deren Verpackung entfernen, beschädigen oder unkenntlich machen darf.
9.4 Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen oder wenn eine Liquidation, eine Zahlungseinstellung, ein Konkurs oder ein Antrag auf einen solchen oder ein sonstiger Umstand eintritt, der den Kunden daran hindert, frei über sein Vermögen zu verfügen, ist der Kunde verpflichtet, CarComm unverzüglich zu benachrichtigen. In diesen Fällen sowie wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber CarComm nicht nachkommt oder wenn CarComm begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Kunde verpflichtet, die noch im Eigentum von CarComm stehende Ware auf eigene Kosten an CarComm zurückzugeben.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und CarComm diese Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. CarComm hat Anspruch auf die von der Versicherung ausgezahlten Beträge. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Vorhinein, bei allem, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert ist, mit CarComm zusammenzuarbeiten.
9.6 Für den Fall, dass CarComm ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Kunde CarComm und den von CarComm benannten Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von CarComm befindet, und die Produkte in Besitz zu nehmen. 

10. Garantien

10.1 Die von CarComm zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind. In diesem Fall kann CarComm andere Garantien und andere Bedingungen bezüglich der zu liefernden Produkte oder der auszuführenden Arbeiten auferlegen.
10.2 Die in diesem Artikel genannte Garantie beträgt 2 Jahre auf CarComm Produkte. Die Garantie auf andere Produkte entspricht der Garantie, die der Hersteller auf das Produkt gewährt, es sei denn, aus der Art des gelieferten Produkts ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
10.3 Alle Formen der Garantie erlöschen, wenn ein Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch oder Gebrauch nach Ablauf des Verfallsdatums, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/ oder Dritte zurückzuführen ist oder daraus entsteht, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung von CarComm Änderungen an dem Produkt vorgenommen oder versucht haben, wenn andere Gegenstände daran angebracht wurden, die nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder verändert wurden. Der Kunde hat ebenfalls keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde oder auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von CarComm liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Witterungsbedingungen (wie z.B., aber nicht beschränkt auf extreme Regenfälle oder Temperaturen) etc.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sobald ihm die Produkte zur Verfügung gestellt werden bzw. die entsprechenden Arbeiten ausgeführt wurden. Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferten Produkte in Qualität und/oder Quantität dem entsprechen, was vereinbart wurde, und ob sie die Anforderungen erfüllen, die die Parteien in dieser Hinsicht vereinbart haben.
10.5 Erkennbare Mängel sind CarComm unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nicht sichtbare Mängel sind CarComm unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen, unter Androhung der Verwirkung des Rechts, diese zu rügen. Die Meldung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, so dass CarComm angemessen reagieren kann. Der Kunde muss CarComm die Möglichkeit geben, einer Reklamation nachzugehen (bzw. nachgehen zu lassen).
10.6 Wenn der Kunde einen Mangel rechtzeitig meldet, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die bestellten Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Kunde keine (rechtzeitige) Meldung im Sinne dieses Artikels macht, gelten die Produkte als vom Kunden angenommen.
10.7 Wird ein Mangel später gerügt, so hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.
10.8 Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft ist und der Kunde dies rechtzeitig gemeldet hat, wird CarComm innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt des Produkts oder, falls eine Rücksendung des Produkts nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, das mangelhafte Produkt entweder ersetzen oder reparieren oder dem Kunden eine Ersatzgebühr zahlen, wenn sowohl Ersatz als auch Reparatur nicht möglich sind. Im Falle des Austausches ist der Kunde verpflichtet, das Produkt an CarComm zurückzusenden und das Eigentum daran auf CarComm zu übertragen, sofern CarComm nichts anderes angibt.
10.9 Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die CarComm entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
10.10 Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten des Kunden.
10.11 Speziell für den Kunden hergestellte oder bestellte Materialien werden nicht zurückgenommen.
10.12 CarComm ehält sich das Recht vor, bei vom Kunden verursachten Schäden an zurückgesandten Artikeln mit versteckten oder sichtbaren Mängeln die Kosten zu berechnen oder die Rücknahme zu verweigern. Der Liefergegenstand darf in keiner Weise verändert oder beschriftet worden sein und muss sich in einem unbeschädigten Zustand befinden; sämtliche Dokumentationen, Garantiezertifikate und Verpackungsmaterialien müssen der Rücksendung im Originalzustand (d.h. unbeschriftet) beiliegen. Bei erkennbaren Mängeln, die gemäß Absatz 4 und 5 gerügt wurden, muss die Rücksendung spätestens 14 Tage, nachdem der Kunde die Produkte erhalten hat, im Besitz von CarComm sein.
10.13 Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlanden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages durch CarComm ist die Haftung von CarComm auf die Bestimmungen dieser Klausel beschränkt.
11.2 CarComm haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass CarComm sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationselektronik verlassen hat.
11.3 Die Gesamthaftung von CarComm ist in jedem Fall auf maximal den Rechnungswert des haftungsbegründenden Auftragsteils begrenzt. 
11.4 Die Haftung von CarComm ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt. 
11.5 CarComm haftet nur für direkte Schäden. 
11.6 Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet wurden, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung von CarComm in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern sie CarComm zugeschrieben werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen geführt haben. 
11.7 CarComm haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich zufälliger Schäden, besonderer Schäden oder Folgeschäden des Kunden, wie auch immer diese verursacht wurden, ungeachtet dessen, ob diese Ansprüche auf Vertragsbruch, unrechtmäßiger Handlung oder irgendeinem anderen Grund beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverlust, Verlust von Firmenwert, Ruf, Handel oder Verträgen, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. 
11.8 Die Haftung für Schäden, gegen die der Kunde bereits versichert ist, wird von CarComm jederzeit ausgeschlossen. 
11.9 Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse von CarComm gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder bewusste Leichtfertigkeit von CarComm zurückzuführen ist.

12. Risikoübergang

12.1 Alle Risiken jeglicher Art gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und Dienstleistungen an die angegebene Lieferadresse zu Lasten des Kunden. 
12.2 Kann die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen aus einem dem Kunden zuzurechnenden Grund nicht erfolgen, so geht das Risiko am geplanten und dem Kunden mitgeteilten Liefertermin auf den Kunden über.

13. Höhere Gewalt

13.1 Im Falle höherer Gewalt ist CarComm nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen. CarComm ist berechtigt, ihre Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen.
13.2 Unter höherer Gewalt ist jeder vom Willen von CarComm unabhängige und/oder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, der CarComm daran hindert, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise zu erfüllen. Zu solchen Umständen gehören Streiks, Krankheit des Personals, Feuer, Überschwemmung, Wasserschäden, Kriege und Aufstände, Epidemien oder Pandemien, Export- und/oder Importbeschränkungen, Betriebsunterbrechungen, Energieausfälle, Störungen eines (Telekommunikations- oder sonstigen) Netzwerks oder der verwendeten Verbindungsoder Kommunikationssysteme und/oder die Nichtverfügbarkeit der Website zu irgendeinem Zeitpunkt, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten oder andere beauftragte Dritte sowie das Fehlen einer behördlichen Genehmigung..

14. Geistiges Eigentum

14.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an Informationen, Mitteilungen oder anderen Inhalten, die im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen und/oder den Websites angezeigt werden, bei CarComm, ihren Lieferanten oder anderen rechtmäßigen Anspruchsberechtigten liegen.
14.2 Unter geistigen Eigentumsrechten werden Patent-, Urheber-, Marken-, Musterrechte und/oder andere Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) verstanden, einschließlich technischem und/oder kommerziellem Knowhow, Methoden und Konzepten, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht.
14.3 Dem Kunden ist es untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder zu verändern, wie z. B. zu vervielfältigen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von CarComm, ihren Lieferanten oder anderen Anspruchsberechtigten..

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien geben in keiner Weise Informationen weiter, die ihnen im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangen und deren vertraulicher Charakter ihnen bekannt ist oder von denen sie vernünftigerweise annehmen können, dass sie vertraulich sind, es sei denn, eine der in diesem Artikel genannten Ausnahmen findet Anwendung oder die Partei, die die Informationen weitergibt, hat ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
15.2 Eine Partei ist nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet in Bezug auf Informationen, die:
15.2.1 Die empfangende Partei unabhängig besaß oder entwickelte, bevor die liefernde Partei sie zur Verfügung stellte, es sei denn, die empfangende Partei hätte vernünftigerweise wissen können, dass diese Informationen als vertraulich angesehen werden.
15.2.2 Oder zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich zugänglich geworden sind.
15.2.3 Oder die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis erlangt oder erlangt hat, ohne dass dieser Dritte gegen eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht verstoßen hat.
15.2.4 Oder aufgrund einer anwendbaren gesetzlichen Vorschrift offengelegt werden müssen oder von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Regierungs-, Regulierungs-, Rechts- oder Selbstregulierungsbehörde angefordert werden.
15.3 Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen herausgeben oder öffentliche Bekanntmachungen über die Vereinbarung und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien machen, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich.

16. Privacy

16.1 CarComm und der Kunde halten alle einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften ein Der Kunde garantiert, dass er die erforderlichen Rechte und Genehmigungen eingeholt hat, bevor er personenbezogene Daten an CarComm weitergibt..
16.2 Soweit CarComm als Datenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzerklärung von CarComm unter carcomm.de/datenschutz.
16.3 Soweit CarComm personenbezogene Daten im Auftrag als Datenverantwortlicher des Kunden verarbeitet, tut CarComm dies gemäß einer ausdrücklich abgeschlossenen Vereinbarung zur Datenverarbeitung zwischen CarComm und dem Kunden. In dem Fall, dass keine Vereinbarung zur Datenverarbeitung besteht, gelten die bedingungen zur datenverarbeitung von CarComm.

17. Anwendbares Recht

17.1 Für alle Angebote und Vereinbarungen gilt ausschließlich das niederländische Recht.
17.2Die Anwendbarkeit des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Angeboten von CarComm ist der Sitz von CarComm, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Regelung ausdrücklich ein anderes Gericht als zuständig bestimmt.  

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig, nichtig oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung von diesen Bedingungen abgetrennt. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt in einem solchen Fall in vollem Umfang erhalten. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die weitestgehend den gleichen Effekt erzielt, der durch die Anwendung der unwirksamen Bestimmung erzielt worden wäre.

19. Übertragung

19.1 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, CarComm hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
19.2 CarComm kann alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit vorheriger Mitteilung an den Kunden auf einen Dritten übertragen.

20. Verzichterklärung

Die Nichtausübung von Rechten durch CarComm oder eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten aus dem Vertrag kann niemals als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.

21. Versionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Niederländisch, Englisch und Deutsch verfasst. Die niederländische Version ist die einzige verbindliche Version, die englische und deutsche Version ist nur zu Informationszwecken verfasst.